Platzregeln


Platzregeln

 

R. 16.1 Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier unbewegliche Hemmnisse)

 

Sämtliche fest eingebauten Sprengwasserauslässe sind unbewegliche Hemmnisse. 

Alle Fahrwege gelten als unbewegliches Hemmnis nach Regel 16.1.

 

Liegt ein Ball vor einem Beregner, der auf der Spiellinie und innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün ist, darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Erleichterung nach dieser Platzregel wird nicht gewährt, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.

 

„Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung)“ sind durch blaue Pfähle oder weiße Linien gekennzeichnet. 

 

R. 16.1f Ungewöhnliche Platzverhältnisse (hier Spielverbotszone)

 

Liegt der Ball innerhalb einer der Spielverbotszonen an Bahn 11, so muss Erleichterung in der jeweiligen Dropzone in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn der Ball außerhalb der Spielverbotszone liegt, aber Stand oder Schwung des Spielers beeinträchtigt ist. Für die Spielverbotszonen besteht Betretungsverbot. Sollte das Betretungsverbot missachtet werden, führt das unweigerlich zur Disqualifikation!

 

R. 17.1 Penalty Areas 

 

Ein Ball, der in der seitlichen Penalty Area hinter Grün 2 oder Grün 13 zur Ruhe gekommen ist, kann auch unter Hinzurechnung eines Strafschlages, innerhalb der gekennzeichneten Dropzone fallengelassen werden. Die Dropzone ist Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

 

Abschlag Bahn 14: Ist bekannt oder so gut wie sicher, dass nach dem Abschlag der Ball im Bereich der Bahn 13 im Wasserhindernis gelandet ist, so muss der Ball in der Dropzone hinter dem Grün der Bahn 13 gedropt werden! Für den einsehbaren Bereich bis zum Baum in Höhe des Abganges zur Bahn 13 gilt Regel 17!

 

 

 

Verstoß gegen eine Platzregel:

Zählspiel - Grundstrafe

Lochspiel - Lochverlust

 

 

Verhaltensrichtlinien:

 

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.


Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:


 - Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren (Ausnahmen: vorgesehene Wegeführung)
 - Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.

 - Einen Schläger zu werfen.
 -  Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
 - Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
 -  Ball in der Turnierform Stableford oder „Maximum Score“ nach Erreichen des vorgegebenen Höchstergebnisses nicht aufzunehmen.

 

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Ein Strafschlag
Zweiter Verstoß – Grundstrafe
Dritter Verstoß – Disqualifikation

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
 -  Spielen mit Driving-Range-Bällen auf dem Platz
 -  Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
 -  Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagmarkierungen oder Aus-Pfähle zu versetzen.
 -  Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder Zuschauers zu werfen.
 -  Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
 -  Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
 - Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu    erlangen.

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

 

! Die Strafe für ein Fehlverhalten oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt. !