Mitgliedschaft
Der Betrieb unsererer Golfanlage, die Durchführung des Spielbetriebes und unsere weiteren Dienstleistungen können auch wir nicht kostenlos anbieten – faire Preise aber sind für uns selbstverständlich.
Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier unsere Satzung und unten die aktuellen Beiträge für unseren Golfclub.
Sie wollen Mitglied in unserem Club werden? Dann können Sie hier Ihren Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung herunterladen.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach. Wir informieren Sie gerne.
Ordentliche Mitglieder (§3 Abs. 2 der Satzung) 1
volles Spielrecht (einschl. DGV- und GVNB-Abgabe) monatl. € 83,00
Familienspielrecht monatl. € 166,00
(volles Spielrecht für Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und bis zu 2 zum Haushalt gehörende
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, einschl. DGV- und GVNB-Abgabe)
Gastmitgliedschaft monatl. € 37,00
(kein Spielrecht, 20 % Ermäßigung auf das reguläre Greenfee, einschl. DGV- und GVNB-Abgabe, max. 24 Monate)
Zweitmitgliedschaft monatl. € 63,00
volles Spielrecht, Vollmitgliedschaft 3 in einem dem DGV angehörenden Golfclub ist Voraussetzung während der gesamten Dauer der Zweitmitgliedschaft
Jugendliche Mitglieder (§3 Abs. 3 der Satzung) 1 monatl. € 10,00
Firmenmitglieder (§3 Abs. 4 der Satzung) 1
nach Vereinbarung
Befristete Mitglieder (§3 Abs. 5 der Satzung)
Entsprechend der Art ihrer Mitgliedschaft
Fördernde Mitglieder (§3 Abs. 6 der Satzung) monatl. € 10,00
Passive Mitglieder (§3 Abs. 7 der Satzung) monatl. € 10,00
Fernmitglieder (§3 Abs. 9 der Satzung) 1 jährl. € 365,00
einschl. Spielrecht für 12 Runden pro Jahr, darüber hinaus 20% Nachlass auf reguläres Greenfee, einschl. DGV- und GVNB-Abgabe
Für alle Mitgliedschaften:
Aufnahmegebühr je Neu-Mitgliedschaft € 100,00 2
Preise für sonstige Leistungen außerhalb der Mitgliedschaft, wie z.B. Stellplatzgebühren für Caddyhaus, Spielgebühren (Greenfee) außerhalb des mit der Mitgliedschaft verbundenen Spielrechts, Startgebühren für Turniere, Rangefees, etc., werden vom Vorstand nach Maßgabe des Nutzungs- und Bewirtschaftungsplanes festgesetzt und bekannt gemacht.
1 Der Mitgliedsbeitrag enthält die Führung und Verwaltung des Handicap Index (HCPI), den DGV-Ausweis sowie die Nutzung der Clubkarte, sofern eine solche ausgegeben wird. Die Ersatzbeschaffung von verloren gegangenen oder beschädigten DGV-Ausweisen und Clubkarten wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
2 Die Aufnahmegebühr entfällt für Mitglieder, die aus einer bestehenden Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Golfverband e. V. angehörenden Golfclub in den Verein wechseln (auch als Zweitmitglieder), für Jugendliche Mitglieder sowie für den vereinsinternen Wechsel von einem Mitgliedschaftstyp in einen anderen Mitgliedschaftstyp (z. B. von Jugendmitgliedschaft zur ordentlichen Mitgliedschaft); die Aufnahmegebühr fällt je Mitgliedschaft an, also z. B. für die Familienmitgliedschaft und die Firmenmitgliedschaft unabhängig von der Anzahl der Spielberechtigten nur einmal.
3 Erstmitgliedschaft mit uneingeschränktem Spielrecht erforderlich. Fernmitgliedschaften, VcG-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft mit eingeschränktem Spielrecht o.ä. ist nicht ausreichend.